Kontakt

Haus Auensee

Gustav-Esche-Straße 6
04159 Leipzig

+49 341 484000

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FAQ

Anfahrt

Das Betreten des Veranstaltungsortes sowie das Parken erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Bitte beachten Sie die Hinweise der Ordnungskräfte. Benutzen Sie möglichst öffentliche Verkehrsmittel. Weitere Informationen zur Anfahrt finden Sie hier.

Einlass

Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Besuch der auf der Karte genannten Veranstaltung. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Eintrittskarte grundsätzlich ihre Gültigkeit. Wenden sie sich deshalb für den Fall, dass sie den Veranstaltungsort während einer Veranstaltung vorübergehend verlassen möchten, zuvor, d.h. vor Verlassen des Veranstaltungsorts, an die Ordnungskräfte.

Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Die Ordnungskräfte sind angewiesen, Nachschauen vorzunehmen. Der Veranstalter hat das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Kaufpreises) zu verwehren.

Altersbegrenzung

Konzerte können als öffentliche Tanzveranstaltung im Sinne des Jugendschutzgesetzes angesehen werden. Ist dies der Fall, dürfen Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung einer personenberechtigten oder erziehungsberechtigten Person die Veranstaltung besuchen. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen sich bei solchen Veranstaltungen bis 24 Uhr aufhalten.

Lautstärke

Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden auftreten. Der Veranstalter stellt deshalb auf Anfrage Ohrstöpsel zum Selbstkostenpreis zur Verfügung. Das Anhören eines Konzerts ohne Ohrschützer erfolgt auf eigene Gefahr.

Hausordnung

Die Hausordnung des Haus Auensees sowie Hinweise und Anordnungen der Ordnungskräfte sind zu beachten. Das Betreten des Bühnenbereichs sowie das Besteigen von Absperrungen sind strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlungen kann auf Anordnung des Veranstalters eine Verweisung vom Veranstaltungsort erfolgen.

Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Getränken in Dosen und Glasbehältern, Tonbandgeräten, Film- und Videokameras, sperrigen Gegenständen, Kühltaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlich gefährlichen Gegenständen sowie das Tragen von Kleidung mit verfassungswidrigen Motiven ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen kann auf Anordnung des Veranstalters eine Verweisung vom Veranstaltungsort erfolgen. Der Veranstalter übernimmt für die Verwahrung von am Einlass abzugebenden Gegenständen, sofern ein entsprechender Vertrag hierüber abgeschlossen werden sollte, keinerlei Haftung.

Vom Verbot der Mitnahme von Getränken in Satz 1 ausgenommen sind Besucher mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie z. B. Diabetiker. Diese Besucher sind gegen Vorlage geeigneter medizinischer Nachweise befugt, alkoholfreie Getränke in Softpacks mit einem Volumen bis zu 0,5 Liter mit sich zu führen.

Verbot von Film- und Tonaufnahmen

Ton-, Film- und Videoaufnahmen – auch für den privaten Gebrauch – sind untersagt. Hiervon ausgenommen ist das Fotografieren mit Handy ohne Blitz.

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